Was kostet eine GLP-1-Therapie? Selbstzahlung und was die Krankenkasse nicht übernimmt
Warum gesetzliche Kassen Medikamente zur Gewichtsregulierung in der Regel nicht übernehmen, warum die Behandlung bei Solean eine reine Selbstzahlerleistung ist und was du vor dem Start einplanen solltest.
- Kosten
- Krankenkasse
- GLP-1
Kurz gesagt
Medikamente, die zur Gewichtsregulierung verordnet werden, sind in der gesetzlichen Krankenversicherung in der Regel von der Erstattung ausgeschlossen. Sie werden deshalb auf Privatrezept verordnet und selbst bezahlt.
Bei Solean ist die Behandlung eine reine Selbstzahlerleistung. Eine Abrechnung über die gesetzliche Krankenkasse oder eine private Versicherung erfolgt nicht.
Gesetzliche Krankenversicherung
Das Sozialgesetzbuch schließt Arzneimittel, die überwiegend der Gewichtsregulierung dienen, von der Erstattung aus. Das gilt auch dann, wenn ärztlich eine Adipositas festgestellt wurde. Deshalb werden GLP-1-Wirkstoffe zur Gewichtsregulierung in der Regel auf Privatrezept verordnet.
Anders ist es, wenn derselbe Wirkstoff für eine andere zugelassene Erkrankung verordnet wird, zum Beispiel für Typ-2-Diabetes. Dann gelten die üblichen Regeln. Ein Medikament ist aber nicht beliebig austauschbar: Was verordnet wird, hängt von der Diagnose ab.
Andere Bausteine der Adipositas-Behandlung, etwa Ernährungsprogramme, Bewegungsangebote oder unter bestimmten Voraussetzungen eine Operation, können dagegen von der Kasse unterstützt werden. Das betrifft nicht die Behandlung bei Solean.
Private Krankenversicherung
Private Versicherungen regeln das je nach Tarif unterschiedlich. Bei Solean spielt das keine Rolle: Die Behandlung wird nicht mit privaten Versicherungen abgerechnet, du zahlst sie selbst.
Wenn du selbst zahlst
Die Kosten hängen vom Wirkstoff, von der Dosis und von der Packungsgröße ab. Weil die Dosis in den ersten Monaten steigt, verändern sich oft auch die monatlichen Kosten. Rechne deshalb nicht nur mit dem Startpreis. Die Ärztin oder der Arzt entscheidet im Einzelfall.
Wichtig: GLP-1-Therapien sind meist auf längere Zeit angelegt. Plane realistisch, ob du die Kosten über Monate tragen kannst, bevor du beginnst.
Häufige Fragen
Hinweis
Dieser Journal-Beitrag bietet allgemeine Informationen. Er ist keine Diagnose, keine Verordnung und kein Versprechen eines Ergebnisses. Ob eine Behandlung für dich infrage kommt, entscheidet eine Ärztin oder ein Arzt nach Prüfung deines Fragebogens. Bei akuten oder starken Beschwerden wende dich an deine Hausarztpraxis, den ärztlichen Bereitschaftsdienst (116 117) oder im Notfall an die 112.
Quellen und medizinische Prüfung
Grundlage ist § 34 Abs. 1 SGB V in Verbindung mit der Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses (Anlage II). Rechtsstand bitte vor Veröffentlichung prüfen. Keine Rechts- oder Steuerberatung.
- § 34 Abs. 1 SGB V (Ausschluss von Arzneimitteln zur Gewichtsregulierung)
- Arzneimittel-Richtlinie des Gemeinsamen Bundesausschusses, Anlage II